Aktuelles zu Fördermitteln
Förderungen der KfW-Förderbank
Die Zuschüsse im KfW-Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren" wurden zum 1. Januar 2012 erhöht. Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern vor Baujahr 1995 werden nun mit Zuschüssen zwischen 7,5% und 20% der Investitionssumme, maximal 15.000,-- Euro je Wohneinheit gefördert. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und der Umsetzung.
Das KfW-Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren" bietet Förderkredite mit Zinssätzen ab 1,00% Effektivzins. Dies gilt sowohl für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus als auch für Einzelmaßnahmen. Wir sind als Sachverstänige in den KfW-Programmen zugelassen und helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung.
Mit Änderung der Förderbedingungen im Programm "Enegieeffizient Bauen" am 1. Juli 2011 muss bei der Errichtung eines KfW-Effizienzhaus-55 oder KfW-Effizienzhaus-40 ein Baubegleitung durch Sachverständige erfolgen. Wir unterstützen Sie gerne dabei.
Seit 1. März 2011 fördert die KfW-Bank neben der Komplettsanierung zum Effizienzhaus auch wieder Einzelmaßnahmen bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Es werden zum Beispiel die Dämmung von Außenwänden und Dächern sowie die Erneuerung von Fenstern und Heizung gefördert. Die Förderung erfolgt dabei wahlweise als Zuschuss oder als Förderkredit.
In Sinne der Qualitätssicherung und zur Unterstützung eines ganzheitlichen Konzepts ist die Einbindung von Sachverständigen erforderlich. Dieser muss die Angemessenheit der Maßnahmen unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die thermische Bauphysik und die Anlagentechnik beurteilen. Nach Durchführung der Maßnahme muss der Sachverständige die antragsgemäße Durchführung bestätigen. Wir erbringen diese Leistungen gerne für Sie.
Die Zuschussförderung "Baubegleitung durch Sachverständige" wurde im Gegenzug auch für Einzelmaßnahmen geöffnet. Der Förderzuschuss für die Baubegleitung durch Sachverständige beträgt 50% der Honorarsumme, maximal 4.000,-- Euro je Gebäude.
BAFA-Förderung der Energieberatung
Das Förderprogramm Energiesparberatung-vor-Ort für Wohngebäude ist bis zum 31.12.2014 bewilligt.
Die Fördersätze liegen bei € 300,-- für Ein- und Zweifamilienhäuser und € 360,-- für Mehrfamilienhäuser.
Wird eine Stromsparberatung in den Beratungsbericht eingebunden erhöhen sich die Förderungen um € 50,--.
Luftdichtigkeitsprüfungen oder Thermografieaufnahmen im Rahmen der Energiesparberatung werden mit bis zu € 100,-- zusätzlich bezuschusst.
Förderfähig sind alle Gebäude, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden und deren Bauantrag vor dem 31.12.1994 gestellt wurde.
BAFA-Förderung - Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP)
Das Bundesumweltministerium fördert Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Gefördert werden thermische Solaranalgen zur Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung, effiziente Wärmepumpen sowie verschiedene Arten der Holzheizungen.
Progres.NRW Förderung
Die Landesförderung progres.nrw Markteinführung wurde am 13.10.2011 planmäßig für das Jahr 2011 beendet. Neue Anträge werden daher vorerst nicht entgegen genommen. Der genaue Starttermin für eine Fortsetzung der Landesförderung progres.nrw steht noch nicht fest.
Über weitere Details (genauer Starttermin und Förderinhalte) entscheidet die Landesregierung Nordrhein-Westfalen voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2012.